Wird meine ehrenamtliche
Arbeit auf die Rente angerechnet?
Nein. Allerdings können Sie sich freiwillig versichern, müssen
die Beiträge aber auch selbst zahlen.
Während meiner Freiwilligenarbeit erleide ich einen Unfall.
Bin ich versichert?
Laut >>gesetzlicher
Unfallversicherung (SGBVII) sind engagierte Personen ohne
eigene Beitragszahlung, die in folgenden Bereichen tätig sind, abgesichert:
• im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege
• für Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen
Rechtes oder deren Verbände oder Arbeitsgemeinschaften
• für öffentlich rechtliche Religionsgemeinschaften
• für Betriebstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskurse
uä. Einrichtungen,
Kindertagesstätten sowie allg. bzw. berufsbildenden
Schulen und Hochschulen
• im Zivil- und Katastrophenschutz
• Unglückshelfer/Lebensretter
• Blut-/Organspender
• persönlicher Einsatz bei der Verfolgung oder Festnahme einer
Person,
die einer Straftat verdächtigt ist oder zum Schutz eines
widerrechtlich Angegriffenen
• in Berufsverbänden der Landwirtschaft
In Sportvereinen oder Gewerkschaften ehrenamtlich
Tätige haben auf die GUV keinen Anspruch.
Diese sollten sich eigenständig privat oder über eine Gruppenversicherung
im jeweiligen Verein versichern.
Wer trägt den Schaden, den
ich unabsichtlich dem Verein oder
einem Dritten bei der Ausübung meiner ehrenamtlichen Tätigkeit
zufüge?
Bei Beginn der ehrenamtlichen Tätigkeit sollte geprüft werden,
inwieweit die Vereinshaftpflichtversicherung bei Schädigungen durch
bürgerlich Engagierte eintritt.
Haftpflichtschäden sind immer eine Auslegungssache. Die von der Rechtssprechung
entwickelten Grundsätze der privilegierten Arbeitnehmerhaftung gelten
auch bei einen Verhältnis zwischen dem Verein und dem Ehrenamtlichen.
Auf Nummer sicher geht man, in dem sich jeder privat Haftpflicht versichert.
Zu Ihrer Sicherheit – Info – Broschüre (PDF 200 KByte)
Bundesministerium für Gesundheit und Soziales
Alle Angaben ohne Gewähr!