Versicherungen   
  Wir suchen eine Versicherung, die uns bei der Veröffentlichung von Haftungs- und Versicherungsfragen
für Vereine und Ehrenamtliche mit fundierten Aussagen unterstützt.

Bin ich bei Eintreten eines Krankheits- oder Pflegefalls abgesichert?
In der Regel ist jeder Bürger in Besitz einer Kranken- wie auch einer Sozialversicherung.
Damit ist der Versicherungsschutz gewährleistet und keine zusätzliche Absicherung für ehrenamtlichen Engagement erforderlich.
 

Wird meine ehrenamtliche Arbeit auf die Rente angerechnet?
Nein. Allerdings können Sie sich freiwillig versichern, müssen die Beiträge aber auch selbst zahlen.


Während meiner Freiwilligenarbeit erleide ich einen Unfall. Bin ich versichert?
Laut >>gesetzlicher Unfallversicherung (SGBVII) sind engagierte Personen ohne
eigene Beitragszahlung, die in folgenden Bereichen tätig sind, abgesichert:

• im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege
• für Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechtes oder deren Verbände oder Arbeitsgemeinschaften
• für öffentlich rechtliche Religionsgemeinschaften
• für Betriebstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskurse uä. Einrichtungen,
   Kindertagesstätten sowie allg. bzw. berufsbildenden Schulen und Hochschulen
• im Zivil- und Katastrophenschutz
• Unglückshelfer/Lebensretter
• Blut-/Organspender
• persönlicher Einsatz bei der Verfolgung oder Festnahme einer Person,
   die einer Straftat verdächtigt ist oder zum Schutz eines widerrechtlich Angegriffenen
• in Berufsverbänden der Landwirtschaft


In Sportvereinen oder Gewerkschaften ehrenamtlich Tätige haben auf die GUV keinen Anspruch.
Diese sollten sich eigenständig privat oder über eine Gruppenversicherung im jeweiligen Verein versichern.

Wer trägt den Schaden, den ich unabsichtlich dem Verein oder
einem Dritten bei der Ausübung meiner ehrenamtlichen Tätigkeit zufüge?

Bei Beginn der ehrenamtlichen Tätigkeit sollte geprüft werden, inwieweit die Vereinshaftpflichtversicherung bei Schädigungen durch bürgerlich Engagierte eintritt.
Haftpflichtschäden sind immer eine Auslegungssache. Die von der Rechtssprechung entwickelten Grundsätze der privilegierten Arbeitnehmerhaftung gelten auch bei einen Verhältnis zwischen dem Verein und dem Ehrenamtlichen. Auf Nummer sicher geht man, in dem sich jeder privat Haftpflicht versichert.


Zu Ihrer Sicherheit – Info – Broschüre (PDF 200 KByte)
Bundesministerium für Gesundheit und Soziales


Alle Angaben ohne Gewähr!