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Jeder Rabatt ist Verhandlungssache.
Fragen kostet nichts! Ohne Antrag gibt es von der GEMA keinen Cent erlassen.
Prüfen Sie Ihre Rechnung(en).
Die wichtigsten Rabattmöglichkeiten
• 20% Rabatt bekommt man als Mitglied von Bundesvereinigungen
(z.Bsp.: LAG Soziokultur, Jugend- und Freizeitstätten Sachsen),
unabhängig von einem Pauschalrabatt, den man auf Jahresverträge
erhält oder
Veranstaltungen, die nicht über den Jugendtarif abgedeckt werden.
Ein Mitgliedschaftsnachweis ist bei der Beantragung erforderlich.
• Missverhältnisklausel
Stehen die Einnahmen im groben Missverhältnis zur Tarifgebühr
der Gema,
kann Rückerstattung beantragt werden.
Man geht davon aus, dass der Tarif nicht höher als 10% der Veranstaltungseinnahmen
betragen darf.
Eine Reduzierung der Gebühr auf 10% der Veranstaltungseinnahmen
kann sich lohnen,
aber es ist am Anfang etwas aufwendig.
Alle Belege der Veranstaltung (Eintritt, Gastro, Sponsoren und Bescheinigung
vom Steuerberater)
müssen in Kopie vorgelegt werden.
Später reicht die einfache Aufstellung der Einnahmen.
Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, sollte nur die Nettobeträge
angeben.
• Kleinbühnentarif für Veranstaltungsräume
unter 100 m²
Die Lizenzgebühr darf nicht höher als 6 % der Eintrittseinnahmen
jedoch mindestens 21,30 €
pro Veranstaltung betragen.
Mit Nachdruck ist wenigstens der Tarif für Kabarett mit überwiegendem
Sprachanteil erreichbar,
sonst werden immer die 100 m² Veranstaltungsfläche berechnet.
• Jugendtarif beträgt 187,50 Euro (zzgl. 7% Umsatzsteuer)
Für Musikdarbietungen aller Art werden 150,00 € berechnet
bei max. 5,00 € Eintritt und
bis zu 16 Tagen im Monat.
200,00 € Jahresbeitrag zahlt man bei über 16 Veranstaltungstagen
im Monat.
Der Nachweis einer Mitgliedschaft bei der AG Jugendfreizeitstätten
Sachsen e.V. oder
der Bundesgemeinschaft offene Kinder- und Jugendeinrichtungen e.V.
sowie
viel Geduld und Durchsetzungsvermögen führen zum Erfolg.
Neue Regeln ab dem 01.07.2006 für die Tonträger Wiedergabe mit Tanz (Disko):
nur noch unter folgenden Bedingungen über den Pauschaltarif abgedekt:
- Eintritt nicht mehr als 3 Euro
- Fläche darf 120 qm nicht überschreiten
- der Jahresumsatz der Einrichtung darf nicht über 30.000 Euro liegen
- die Veranstaltung in ihrer sozialen oder erzieherischen Zweckbestimmung
dürfen nur für Kinder, Jugentliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre sein
Trugschluss: Für Veranstaltungen ohne
Eintrittseinnahmen muss ebenfalls eine Gema-Gebühren
entrichtet werden.
Alle Angaben ohne Gewähr! |